Der neue Personalausweis kommt - Einwohnermeldeamt am 9.9.2010 geschlossen
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Altendorf für den Ortsteil Oberkonhof:
Bescheid des Landratsamtes Schwandorf vom 15.07.2010, Az: 610-641.2366.
Die Gemeinde Altendorf hat beim Landratsamt Schwandorf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasserbeseitigung von Oberkonhof beantragt.
Die entsprechende gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 15.07.2010 erteilt. Der Gemeinde Altendorf wird die stets widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung der Murach (Gewässer II. Ordnung) und eines Grabens zur Murach (Gewässer III. Ordnung) durch Einleiten gesammelter Abwässer erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in Kleinkläranlagen gereinigten häuslichen Abwassers sowie des gemeinsam abgeleiteten Niederschlagswassers aus Oberkonhof. Die Gültigkeit dieser Erlaubnis endet am 31.12.2030.
Eine Ausfertigung der wasserrechtlichen Erlaubnis mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der
Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg,
Ebene 5, Zimmer 3,
in der Zeit vom 23. Juli 2010 bis 23. August 2010
zur Einsichtnahme aus.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Nabburg, 23.07.2010
GEMEINDE ALTENDORF
gez.
Köppl
1. Bürgermeister
Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung). Den genauen Inhalt der Bekanntmachung können Sie auch der zum Download bereitgestellten PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung [PDF: 40 KB]
Ansprechpartner:
Erschließungsbeiträge
Oberer Markt 16
92507 Nabburg